gesetzlich vorgeschriebene jährliche Zeitspanne, in der eine Fischart nicht beangelt werden darf. Geht ein Exemplar in der Schonzeit an den Haken, so muß der Fisch sofort und unter schonendster Behandlung in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Der Sinn der Schonzeit ist es, der betreffenden Fischart eine ungestörte natürliche Vermehrung zu ermöglichen. Deshalb orientieren sich die Schonzeiten an den Laichzeiten der Fischarten.
Da Fischereirecht Ländersache ist, variieren die jeweiligen Schonzeiten von Bundesland zu Bundesland - dies liegt aber auch an geringfügigen geographischen Abweichungen im Laichverhalten der Fische. In vielen Angelvereinen ist es darüber hinaus üblich, die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten an den gepachteten Gewässern freiwillig zu verlängern, um einen größtmöglichen Schutz der Arten zu gewährleisten.
Kommen in das innere Steckteil der Kopfrute (Pole) und erleichtern das...
Unberingte Stipprute, bei der die Schnur an der Spitze befestigt wird;...
Auch Kopfrute, unberingte Angelrute, bei der die Schnur an der Spitze...