Dokument, das seinen Inhaber mit dem gültigen Fischereierlaubnisschein grundsätzlich zum Fischfang mit der Angelrute ermächtigt. Ohne den Fischereischein ist das Angeln bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten.
In vielen Bundesländern ist die Ausgabe vom Fischereischein abhängig, vom bestehen der Fischereiprüfung.