(auch: Uferbenutzungsrecht), in den Fischereigesetzen der Bundesländer festgelegtes Recht des Angelberechtigten (zum Beispiel des Inhabers einen Erlaubnisscheins), an ein Gewässer angrenzende Ufer zum Zweck der Angelei betreten zu dürfen. Das Uferbetretungsrecht dient nicht uneingeschränkt - öffentlich-rechtliche Vorschriften beispielsweise können es einschränken.